Sicherheit für Ihr PelletlagerEN ISO 20023 & ENplus®
Ein normgerechtes Pelletlager stellt keine Gesundheitsgefahr durch Kohlenmonoxid (CO) dar. Wie bei vielen biogenen Stoffen, z. B. Getreide oder Ölsaaten, kommt es auch bei Pellets zu natürlichen Reaktionen mit Luftsauerstoff. Dabei können, insbesondere bei frisch produzierten Pellets, geringe Mengen Kohlenmonoxid entstehen.
Belüftungspflicht nach EN ISO 20023
Pellets sollten niemals in luftdicht abgeschlossenen Lagern aufbewahrt werden. Ohne ausreichende Belüftung kann sich Kohlenmonoxid in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen ansammeln. Daher schreibt die EN ISO 20023 eine Belüftung von Pelletlagern vor. Zudem ist das Anbringen eines Warnschildes an der Lagerraumtür verpflichtend, um Sicherheitsmaßnahmen klar zu kommunizieren.
Warum eine normgerechte Ausführung wichtig ist
Die Medien berichteten über einen Fall in Steyregg, bei dem eine erhöhte CO-Konzentration in einem Pelletlager festgestellt wurde. Ursache war eine fehlende Entlüftung nach außen, wodurch die CO-Konzentration im Vorraum des Lagers auf 54 ppm anstieg – über der maximal empfohlenen Arbeitsplatzkonzentration von 30 ppm. Dies führte zu einem Feuerwehreinsatz und zur Räumung des Lagers.
Befüllstutzendeckel mit Belüftung & Warnschilder
proPellets Austria hat bereits 2009 ein Forschungsprogramm initiiert, um CO-Emissionen in Pelletlagern zu untersuchen. Ein Ergebnis daraus ist der Befüllstutzendeckel mit Belüftungsschlitzen, der eine einfache sowie effektive Belüftung sicherstellt. Seit 2011 werden neue Anlagen standardmäßig mit belüftbaren Befüllstutzen ausgestattet.
Zusätzlich wurden selbstklebende Warnschilder für Lagerraumtüren entwickelt und an Pelletlieferanten ausgegeben. Diese sollen sicherstellen, dass alle notwendigen Sicherheitsinformationen sichtbar sind.
Infofolder ÖNORM M7137 von proPellets
Quelle: www.propellets.at
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